Dank der FDP entscheidet Volk über Mitsprache bei Voranschlag und Steuerfuss

Die Totalrevision der Gemeindeordnung wurde am 25. Januar 2023 zum dritten Mal im Einwohnerrat diskutiert. Die Fraktion der FDP Herisau hat den Antrag gestellt, den Entscheid über die Einführung des fakultativen Referendums für Voranschlag und den Steuerfuss dem Wahlvolk zu überlassen. Der Einwohnerrat nahm den Antrag mit 21 zu 9 Stimmen an.

Die Diskussionen über den Entwurf der Totalrevision der Gemeindeordnung waren von den Themen falkultatives Referendum für Voranschlag und Steuerfuss, der Schaffung einer Ombudsstelle und dem Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer geprägt. Diese Themen wurden auch in der Volksdiskussion aufgegriffen. Insbesondere wurde die Mitsprache beim Voranschlag und Steuerfuss vielfach und teilweise pointiert gefordert.

Das fakultative Referendum über den Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses erachtet die FDP-Fraktion als nicht zielführend. Die Fraktion ist der Ansicht, dass die Abgabe der Kompetenz für die Verabschiedung von Voranschlag und Steuerfuss den Einwohnerrat empfindlich schwächt und dem Zweck eines Gemeindeparlaments entgegensteht.

Nachdem die Frage der Mitsprache auch im Einwohnerrat umstritten war und zu einer dritten Lesung der Vorlage geführt hat, stellte Fraktionspräsidentin Karin Jung, den Antrag, den Entscheid dem Wahlvolk zu überlassen. Die FDP-Fraktion möchte damit den Forderungen aus der Volksdiskussion Rechnung tragen und verhindern, dass die neue Gemeindeordnung wegen dieser Frage an der Urne scheitert. Konkret wird die Vorlage um eine Stichfrage ergänzt, ob die neue Gemeindeordnung das fakultative Referendum über den Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses enthalten soll. Damit können 500 Stimmberechtigen eine Volksabstimmung über Voranschlag und Steuerfuss verlangen.