FDP Herisau lehnt überhöhte Erhöhung der Gemeinderatsentschädi-gungen ab

Eine faire Entschädigung für die Arbeit im Gemeinderat ist wichtig. Die FDP Herisau be-fürwortet deshalb eine moderate Anpassung der Gemeinderatsentschädigungen. Die vom Gemeinderat vorgeschlagene Erhöhung um rund 37 Prozent lehnt sie jedoch als überzogen ab.

 

Die FDP Herisau lehnt die vom Gemeinderat vorgeschlagene Teilrevision des Reglements über die Entschädigung der Behörden in der vorliegenden Form ab. Zwar anerkennt die FDP Herisau den gestiegenen Aufwand und die zunehmende Komplexität der Arbeit im Gemeinderat und un-terstützt grundsätzlich eine zeitgemässe und faire Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder. Die Erhöhung der Entschädigungen um rund 37 Prozent für die nebenamtlichen Gemeinderats-mitglieder fällt aus Sicht der Partei jedoch deutlich zu hoch aus.

In ihrer Vernehmlassungsantwort hält die FDP Herisau an ihrer langjährigen Forderung fest, den Gemeinderat von sieben auf fünf Mitglieder zu verkleinern. Eine schlankere Exekutive würde die Effizienz steigern, die Verantwortlichkeiten klarer zuordnen und die Professionalität des Gremiums stärken. Die Frage der Entschädigung kann deshalb nicht losgelöst von der Or-ganisation des Gemeinderates betrachtet werden.

Kritisch beurteilt die FDP Herisau insbesondere die Vergleichsgrundlagen des Gemeinderates. Dieser stützt sich hauptsächlich auf deutlich grössere Städte mit anders organisierten Exekuti-ven. Gemeinden mit vergleichbaren Strukturen, insbesondere innerhalb des Kantons Appenzell Ausserrhoden, wurden hingegen nicht berücksichtigt. Sie beantragt deshalb, die Berechnungs-grundlage für die Entschädigung der nebenamtlichen Gemeinderatsmitglieder auf 150'000 Fran-ken statt auf die vorgeschlagenen 190'000 Franken festzulegen. Gleichzeitig begrüsst die Partei sowohl den Verzicht auf Sitzungsgelder, da diese künftig im Rahmen der Gesamtentschädigung abgegolten werden, als auch eine transparentere und administrativ einfachere Spesenpau-schale.

Für die FDP Herisau ist klar: Eine moderate Anpassung der Entschädigungen bei gleichzeitiger Streichung der Sitzungsgelder ist gerechtfertigt. Die vorgeschlagene Erhöhung um rund 37 Pro-zent ist jedoch nicht nachvollziehbar und geht deutlich zu weit. Sollte der Gemeinderat künftig verkleinert und die Arbeitspensen entsprechend erhöht werden, ist die Höhe der Entschädigun-gen erneut zu prüfen.